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AGBs
Verbindliche AGBs zur Buchung von Kursen ,Tauchgängen und Events, bei Dreams of Diving, deine Tauchschule am Bodensee, Gerichtsstand ist Tettnang, Stand 01.11.2018
1. Anmeldung zu Tauchaktivitäten, Kursen/Seminaren/Events/Tauchgängen
1.1 Der Kunde der an Tauchaktivitäten teilnehmen will erklärt, daß von Seiten eines Taucharztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft/Atemregler bestehen und legt spätestens vor Beginn der Tauchaktivität ein gültiges ärztliches Tauchtauglichkeits-Attest vor oder eine medizinische Selbstauskunft, Erklärung zum Gesundheitszustand nach RSTC https://www2.padi.com/padi/common/pdfs/sd/MedicalStatement_07_G.pdf
1.2 Die Tauchschule empfiehlt dem Kunden der an Tauchaktivität teilnimmt, daß er eine Tauchsportversicherung (z.B. aqua med-Tauchversicherung) abschließt.
1.3 Ferner muß jeder Kunde, der im Besitz eines gültigen Tauchbrevets (CMAS, PADI, NAUI,SSI ect.) ist, das Brevet und zum Nachweis seiner Taucherfahrung sein Logbuch vorlegen. Einmal Jährlich wird dein Erfahrungsstand von dir in unsere Kundendatei eingetragen.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Bei Buchung erfolgt der Vertragsabschluss und die daraus vereinbarte Summe muss im Voraus bezahlt werden.
3 Ausbildung nach den Standards von PADI
3.1 Der Kunde der an einem Tauchkurs/Seminar teilnimmt versteht, daß er nach Anmeldung und Bezahlung der Kursgebühr die entsprechende Ausbildungsleistung erhalten wird. Der Tauchlehrer verpflichtet sich, die für den jeweiligen Kurs gültigen Standards der Ausbildungsorganisation PADI einzuhalten. Eine Brevetierung kann aber nur bei Erfüllen aller für den jeweiligen Kurs geltenden Leistungsanforderungen erfolgen.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich; besonders das vom Tauchlehrer aufgegebene Selbststudium sorgfältig innerhalb der vereinbarten Frist durchzuführen, sich auf die Theorie- und Praxislexionen angemessen vorzubereiten bzw. pünktlich zu allen Kursterminen zu erscheinen und alle nicht verstandenen Themen durch stellen von Fragen zu klären;
3.3 Anzuerkennen, daß, wenn er nicht in der vorgesehenen Zeit die Prüfungsreife erlangt hat, die Tauchschule für den eventuell über den planmäßig erforderlichen Ausbildungsaufwand hinausgehenden Theorie- oder Praxisunterricht ein angemessenes Zusatzentgeld , hier in Höhe von
- bei der Sporttauchausbildung € 60,- pro Stunde ggf. zzg. Leihausrüstung
- bei der Technische Ausbildung € 120,- pro Stunde ggf. zzg. Leihausrüstung
- bei der Theoretischen Ausbildung € 40,- pro Stunde
in Rechnung gestellt. Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachschulung.
Die zusätzlichen Kosten sind direkt zu begleichen bevor die Weiterführung des Kurs erflogt.
4 Tauchsicherheit & Eigenverantwortung des Kunden
4.1 Jeder Kunde der an einer Tauchausbildung teilnimmt taucht eigenverantwortlich! Grundsätzlich ist es untersagt alleine zu tauchen. Die Teilnehmer an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Beckenrand, Strand, Ufer, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (2er Teams). Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten und nicht tiefer zu tauchen, als es seinem Ausbildungsstand/ Brevetierung entspricht. Die maximale Tauchtiefe für Sporttaucher beträgt 40 Meter (davon unabhängig gelten die örtlichen Bestimmungen und Gesetze sowie die Standards der jeweiligen Verbände).
4.2 Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der tauchschuleigenen Tauchgeräte wird von der Tauchschule regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte selbst zu überzeugen.
4.3 Den Zustand und die Vollständigkeit seiner eigenen Tauchausrüstung muss der Kunde vor jedem Tauchgang sorgfältig und fachmännisch überprüfen oder überprüfen lassen. Er haftet für Mängel an seiner Ausrüstung selbst.
4.4 Während der Tauchaktivitäten, ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss von den Tauchaktivitäten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten oder aliquoter Anteile.
4.5 Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser, ist verboten. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Außerdem ist die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche oberstes Gebot.
4.6 Die Teilnahme an Tauchaktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholeinnahme innerhalb der letzten 12 Stunden vor der Tauchaktivitäten ist die Teilnahme untersagt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten oder aliquoter Anteile
5 Minderjährige
5.1 Minderjährige Taucher können nur mit einer Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten an Tauchaktivität teilnehmen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein. Beim Theorieunterricht verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, den Minderjährigen 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Theorieort an den Kursleiter zu übergeben. Weiterhin verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, den Minderjährigen spätestens 15 Minuten nach Theorieunterrichtsende abzuholen. Unsere Kursleiter sind nicht berechtigt, Minderjährige alleine nach Hause fahren zu lassen (Ausnahme: es liegt eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vor). Ist eine Abholung nicht gegeben, wird der Minderjährige auf Kosten der Erziehungsberechtigten mittels Taxi nach Hause geschickt
6 Leihausrüstung
6.1 Der Kunde haftet für die für ihn von der Tauchschule zur Verfügung gestellte Leihausrüstung. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muß der Kunde die Kosten für die Wiederanschaffung bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen. Bei Fällen, in denen ein Verschulden der Tauchschule oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht.
6.2 Die Tauchschule ist berechtigt, vom Kunden einen angemessenen Pfandbetrag für überlassene Ausrüstungsgegenstände zu verlangen. Die Höhe der Pfandsumme entspricht grundsätzlich dem Wiederbeschaffungswert der überlassenen Ausrüstungsgegenstände.
6.3 Der Kunde erkennt an, die gelieferte Mietausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Die Mietausrüstung wird in regelmäßigen Abständen untersucht und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet denn Kunden jedoch nicht von der Pflicht, sich vor der Nutzung von der Funktionstüchtigkeit zu überzeugen.
7. Rücktritt von Tauchaktivitäten, Kursen/Seminaren/Events/Tauchgängen
7.1 Die Festsetzung Ihrer gewünschten Termine, in den von uns individuell angebotenen Formaten, bedarf eine Menge an Arbeitszeit, Telefon und Koordination. Einmal vereinbarte Termine sind deshalb in jedem Fall zu bezahlen. Dies gilt für jegliche Umstände. (Geschäftliche & private Verhinderungen, ebenso bei Krankheit) Bei längerer Krankheit (ab 3 Tage) wird, gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes, nur eine Pauschale von 40€ fällig. Terminänderungen bis 7 Tage vor dem Termin werden mit 50% der Tauchaktivität berechnet. Spätere Absagen , Nichterscheinen oder absolvierte Ausbildungsteile bei denen die Leistungsanforderungen nicht erreicht werden, sind zu 100% zahlbar pro gebuchter oder absolvierter Tauchaktivität. Wir bitten um Ihr Verständnis
7.2 Ein Rücktritt vom Vertrag vor Beginn der Tauchaktivität wird nur akzeptiert, wenn ein adäquater Ersatzteilnehmer vom Kunden beschafft wird oder wenn medizinische Gründe (bitte Attest vorlegen) oder andere unabweisbare Gründe gegen eine Teilnahme sprechen. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht in diesen Fällen aber nicht. Weitere Schadensansprüche bleiben der Tauchschule vorbehalten. Sollte durch den Kunden kein Ersatzteilnehmer beschafft werden können, so gelten die folgenden, prozentualen Stornosätze:
-bis 30. Tag vor gebuchter Leistung 50% des Buchungspreises
-bis 15. Tag vor gebuchter Leistung 80 % des Buchungspreises
-Ab dem 7. Tag vor gebuchter Leistung 100% des Buchungspreises
7.2 Wird der Kurs nach Kursbeginn aus Gründen, die nicht von der Tauchschule oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind vom Kunden abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
7.3 Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchschule oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind vorzeitig vom Kunden abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erstattung der Buchung.
7.4 Erscheint ein Kunde nicht oder verspätet zur Tauchaktivität, verfällt der Anspruch auf eine entsprechende Leistung. Es besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung.
7.5 Für eventuell ausgefallene Termine, für die die Tauchschule verantwortlich ist, zweifelhafter Witterung, unvorhergesehenen Ereignissen, höherer Gewalt, und sonstigen Sicherheitsgründen, verpflichtet sich die Tauchschule einen Ersatz zu bieten. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen jedoch nicht.
8 Haftung
8.1 Die Tauchschule übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Tauchgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Dieses gilt auch bei gemeinsamen Ausflügen oder Führungen. Anderes gilt nur in den Fällen, in denen ein grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) nachgewiesen wird.
8.2 Die Teilnahme an Tauchaktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tauchschule sowie deren Mitarbeiter haften nicht für gesundheitliche Schäden und Folgeschäden oder Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Kleidung, Wertsachen und persönlichen Gegenständen, die nicht auf grob schuldhaftes Verhalten bzw. Vorsatz der Mitarbeiter der Tauchbasis zurückzuführen sind.
9. Wirksamkeit
9.1 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige zulässige Regelung ein, die mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am ehesten gerecht wird.
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